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Konditionen

Die Kosten für Psychotherapie werden gemäss dem Anordnungsmodell von Ihrer Grundversicherung übernommen. Demnach sollten Sie beim Erstgespräch eine Anordnung für Psychotherapie von Ihrem Hausarzt mitbringen. Verrechnet werden sowohl die Sitzungszeit als auch weitere in Ihrer Abwesenheit erbrachte Leistungen. Die Dauer einer Sitzung beträgt 50-60min. Dazu kommen weitere Leistungen wie Therapieplanung, Korrespondenz mit Zuweisern u.Ä. Abgerechnet wird nach effektivem Zeitaufwand. Bitte beachten Sie, dass in diesem Falle, wie bei allen Leistungen aus der Grundversicherung, vorerst Ihre festgelegte Franchise ausgeschöpft wird. Danach bleibt eine 10%ige Kostenbeteiligung pro Rechnung bestehen, bis zum Erreichen des Selbstbehalts von 700 CHF pro Kalenderjahr.
Kurzfristige Terminabsagen werden in Rechnung gestellt.

Beratung und Coaching

Alle psychologischen Leistungen, die nicht der Behandlung einer diagnostizierten psychischen Störung dienen, gelten nicht als Pflichtleistungen der Krankenkassen. Die Kosten sind in diesen Fällen von den Klientinnen und Klienten selbst zu tragen. Seit der Einführung des Anordnungsmodells am 1. Juli 2022 bezahlen die meisten Zusatzversicherungen Psychotherapie bei Therapeuten, welche über die Grundversicherung abrechnen können, nicht mehr. 

Einzelsitzung: 60 Minuten à 180.– inkl. Vor- und Nachbereitung

Paar- oder Familiensitzungen: 60 Minuten à 220.- inklusive Vor- und Nachbereitung